AGB | Hausordnung

(Stand: September 2023)

§ 1. Geltungsbereich
1.1.     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für die Nutzung der von der AVB Kultur & Freizeit GmbH, FN 80480 d, Stadionstraße 12, 3300 Amstetten (“AVB”), geführten Freizeiteinrichtungen (die “Freizeiteinrichtungen”), nicht aber für Veranstaltungen (à AGB Kartenvertrieb) oder für bloße Raumvermietungen (à AGB Raumvermietung).

Die Freizeiteinrichtungen der AVB umfassen

–          die Eishalle Amstetten (Stadionstraße 12, 3300 Amstetten) (“Eishalle”),

–          das Stadtbad Amstetten (Stadionstraße 8, 3300 Amstetten) (“Stadtbad”),

–          das Heidebad Ulmerfeld-Hausmening (Stadionstraße 4, 3363 Ulmerfeld-Hausmening) (“Heidebad”),

–          die Sporthalle Amstetten (Stadionstraße 12, 3300 Amstetten) (“Sporthalle”)

und jegliche sonstige Freizeiteinrichtung der AVB, sofern bei Vertragsabschluss die Geltung der AGB vereinbart wird.

1.2.     Die AGB werden mit Erwerb einer Eintrittskarte, jedenfalls aber mit Nutzung der Freizeiteinrichtung Vertragsbestandteil zwischen dem Kunden und der AVB.

1.3.     Von den AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Folgeverträgen sind die AGB auch dann (automatisch) Vertragsbestandteil, wenn sich die AVB nicht ausdrücklich darauf beruft.

1.4.     Die Anwendung allfälliger AGB des Kunden wird ausgeschlossen.

§ 2. Kartenerwerb
2.1.     Zutritt zu Freizeiteinrichtungen wird (unbeschadet § 3) nur über Vorweis einer gültigen Eintrittskarte (“Eintrittskarte”) gewährt. Eine Eintrittskarte ist gültig, wenn sie bezahlt und unversehrt ist. Nur der erste Vorweis einer Eintrittskarte berechtigt zum Zutritt. Kann keine gültige Eintrittskarte vorgewiesen werden, ist die AVB unabhängig von den Gründen für den Nichtvorweis (inkl. Verlust) berechtigt, den Zutritt zur Freizeiteinrichtung (ohne Erstattungsanspruch) zu verwehren. Die entwertete Eintrittskarte ist während des Besuchs der Freizeiteinrichtung mitzuführen; kann diese nicht vorgewiesen werden, ist die AVB unabhängig von den Gründen für den Nichtvorweis (inkl. Verlust) berechtigt, den Besucher (ohne Erstattungsanspruch) von der Freizeiteinrichtung wegzuweisen.

2.2.     Die AVB behält sich vor, (unter Einhaltung der geltenden Gleichbehandlungsgesetze) Personen den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.

2.3.     Eintrittskarten können entweder als Einzelkarten oder Dauerkarten erworben werden.

–           Einzelkarten gelten ausschließlich am Tag der Ausgabe für die jeweilige Freizeiteinrichtung und berechtigen – nicht personengebunden – zum einmaligen Eintritt in die Freizeiteinrichtung.

–           Dauerkarten sind personengebunden und nicht übertragbar. Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung der Dauerkarte hat der Inhaber dies unverzüglich der AVB zu melden. Die AVB behält sich das Recht vor, für die Ausgabe einer Ersatzkarte eine Gebühr zu verrechnen. Bei unrechtmäßiger Nutzung behält sich die AVB das Recht vor, die Karte (ohne Erstattungsanspruch) einzuziehen.

2.4.     Auf Ermäßigungen (z. B. Studierenden-, Seniorentarife) besteht kein Rechtsanspruch. Die Voraussetzungen allfälliger Ermäßigungen sind bei Zutritt zur Freizeiteinrichtung über Verlangen der AVB nachzuweisen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, kann der Zutritt zur Freizeiteinrichtung bei Nichtbezahlung des Unterschiedsbetrages zum Normalpreis (ohne Erstattungsanspruch) verweigert werden.

2.5.     Die Freizeiteinrichtungen stehen dem Kunden während der festgelegten Öffnungszeiten zur Verfügung. Die AVB behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten jederzeit anzupassen.

2.6.     Wird die zulässige Besucherzahl überschritten, kann die AVB den Zutritt bzw. die Nutzung weiterer Personen untersagen. Einzelkartenbesitzer sind in diesem Fall zur Erstattung des Kartenpreises berechtigt.

2.7.     Karten sind ohne Rücksicht auf den Grund des Erstattungsbegehrens des Kunden nicht erstattungsfähig. Ein Widerrufsrecht besteht auch nicht bei Onlinekauf (vgl. § 18 Abs 1 Z 10 FAGG).

2.8.     Der Weiterverkauf von Eintrittskarten für Freizeiteinrichtungen der AVB mit Gewinnerzielungsabsicht ist verboten und führt zur Ungültigkeit der Eintrittskarte. Die AVB behält sich das Recht vor, die Anzahl der pro Kunde verkäuflichen Eintrittskarten zu beschränken.

2.9.     Die Zutrittsberechtigung zu Freizeiteinrichtungen für Gruppenbesuche im Rahmen des Sportbetriebes (Schulen, Sportvereine) wird an Stelle von Kartenerwerben durch individuelle Vereinbarung mit der AVB erworben. Die Ausübung der Vereins-, Wettkampf- und gemeinschaftliche Trainingstätigkeit in Freizeiteinrichtungen ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die AVB gestattet.

§ 3. Aufsichtspflicht
3.1.     Die AVB übernimmt keine, über ihre gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten hinausgehenden Aufsichtspflichten gegenüber Besuchern (einschließlich Minderjährigen, Nichtschwimmern etc.). Für deren Aufsicht sind die für diese Personen auch sonst aufsichtspflichtigen Personen (z.B. Erziehungsberechtigte) verantwortlich. Deren Aufsichtspflicht bleibt auch dann aufrecht, wenn der Zutritt zur Freizeiteinrichtung ohne Begleitung des Aufsichtspflichtigen erfolgt.

3.2.     Minderjährige, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Personen, welche für die Nutzung der Freizeiteinrichtung nicht die erforderlichen Fähigkeiten besitzen (insb. Nichtschwimmer in Schwimmbädern), haben nur in Begleitung einer geeigneten, zur Nutzung der Freizeiteinrichtung und zur Beaufsichtigung befähigten Aufsichtsperson (ab 16 Jahren) Zutritt. Die AVB ist nicht verpflichtet, die Aufsichtsberechtigung der Aufsichtsperson zu prüfen, ist jedoch befugt, die Aufsichtsperson als offenkundig ungeeignet zurückzuweisen und den Zutritt zu verwehren. Die Begleitperson übernimmt mit der Begleitung der aufsichtsbedürftigen Person jedenfalls die Aufsichtsverantwortung.

3.3.     Bei Gemeinschaftsbesuchen (Schulen, Vereinen, Gruppen etc.) ist die Nutzung der jeweiligen Freizeiteinrichtung nur unter Aufsicht eines Verantwortlichen (Trainer, Lehrer, Funktionär, Übungsleiter, etc.) gestattet. Der Verantwortliche ist zusätzlich zu den einzelnen Gruppenmitgliedern für die Einhaltung der AGB und der Hausordnung durch die Gruppe verantwortlich. Der Verantwortliche hat während der gesamten Dauer des Gemeinschaftsbesuchs anwesend zu sein. Der Verantwortliche und der jeweilige Rechtsträger (Verein, Schule etc.) haften für alle schuldhaft verursachten Sach- und Personenschäden, die aus der Benutzung der Freizeiteinrichtungen entstehen. Der Verantwortliche und der jeweilige Rechtsträger haften für das Verschulden der Gruppenmitglieder wie für ihr eigenes.

§ 4. Hausordnung
4.1.     Für sämtliche Freizeiteinrichtungen gilt die jeweilige Hausordnung der AVB, abrufbar unter [www.avb.am/Datenschutz].

4.2.     Ergänzend gilt für Freizeiteinrichtungen Folgendes:

–           Für spezielle Angebote können besondere Altersgrenzen für Minderjährige festgelegt werden.

–           Jede Art von entgeltlichen Angeboten (insb. gewerbliche Tätigkeiten), Promotion oder Werbung im Bereich der Freizeiteinrichtung bedarf der schriftlichen Vorab-Zustimmung durch die AVB.

4.3.     Die AVB ist berechtigt, Personen bei Verstoß gegen die Hausordnung oder sonstige vertragliche Verpflichtungen (ohne Erstattungsanspruch) den Zutritt zur Freizeiteinrichtung zu verwehren oder von der Freizeiteinrichtung wegzuweisen.

4.4.     Sicherheitskontrollen und Anweisungen des AVB-Personals (insb. Einlasspersonal, Ordnungspersonal) ist Folge zu leisten.

§ 5. Haftung
5.1.     Der Besuch der Freizeiteinrichtung erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Anwesenheit von Ordnungspersonal (z. B. Badeaufsicht) entbindet die Besucher nicht von ihrer eigenen Verantwortung für ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer.

5.2.     Die Haftung der AVB bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass die Haftung der AVB für Sachschäden auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt ist. Der Ersatz für entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.

5.3.     Allfällige Schäden sind unverzüglich und nachweislich dem AVB-Personal anzuzeigen.

5.4.     Die AVB haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung der AGB oder der Hausordnung entstehen. Des Weiteren besteht keine Haftung für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals, durch sonstiges eigenes Verschulden, durch unabwendbare Ereignisse oder durch höhere Gewalt verursacht werden.

5.5.     Die AVB ist nicht für Dritte (insb. andere Gäste) verantwortlich. Eine Haftung für Schäden, die durch Dritte oder durch von Dritten mitgebrachte Gegenstände verursacht werden, sowie für Verletzungen und sonstige Eingriffe in die individuelle Persönlichkeitssphäre eines Kunden durch Dritte, ist ausgeschlossen.

5.6.     Für Diebstahl oder Verlust von Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

Individuell verschließbare Fächer dienen der vorübergehenden Aufbewahrung von notwendigerweise mitgeführten persönlichen Gegenständen während des berechtigten Aufenthalts in der Freizeiteinrichtung (Tageskabinen) und ggf. der Aufbewahrung der für die berechtigte Nutzung der Freizeiteinrichtung erforderlichen Ausrüstung (Dauerkabinen) jeweils auf eigenes Risiko des Kunden. Die AVB übernimmt auch hinsichtlich solcher Fächer keine Überwachungs- oder sonstige Aufbewahrungspflichten.

Im Falle eines verlorenen Schlüssels für verschließbare Fächer ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für Ersatz zu tragen. Punkt 3.3. gilt sinngemäß.

5.7.     Bei Veranstaltungen gelten zusätzlich die Bestimmungen des § 5 der AGB Kartenvertrieb (abrufbar unter [www.avb.am/Datenschutz]).

5.8.     Handelt es sich beim Kunden um ein Unternehmen, wird jegliche Haftung der AVB auf Fälle groben Verschuldens beschränkt. Aus Beweisgründen verjähren Schadenersatzansprüche binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens aber nach 1 Jahr. Die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.

§ 6. Rechtswahl & Gerichtsstand
6.1.     Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner int. Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts.

6.2.     Gerichtsstand ist bei Unternehmen und Verbrauchern, die bei Klagserhebung keinen Wohnsitz, ständigen Aufenthalt oder Beschäftigung in Österreich haben, das sachlich und örtliche zuständige Gericht für 3300 Amstetten.

(Stand: September 2023)

§ 1. Geltungsbereich
1.1.     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für Kartenverkäufe der AVB Kultur & Freizeit GmbH, FN 80480 d, Stadionstraße 12, 3300 Amstetten (“AVB”), als Verkäufer für Veranstaltungen (die “Veranstaltungen”), wie insbesondere Konzerte, Lesungen, Aufführungen und sonstige gleichartige Darbietungen samt damit in Zusammenhang stehender Warenverkäufe (z. B. Programme, Ton- und Videoträger, Merchandising), nicht aber für bloße Raumvermietungen (à AGB Raumvermietung) oder die Nutzung von Freizeiteinrichtungen (à AGB Nutzung von Freizeiteinrichtungen).

1.2.     Von den AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3.     Die AGB gelten auch im Verhältnis zwischen AVB und Dritten, an welche Eintrittskarten im Einzelfall weitergegeben werden; der Käufer hat solche Dritte auf die Geltung der AGB hinzuweisen.

1.4.     Soweit der Kartenvertrieb durch die AVB als Vermittler für Veranstaltungen Dritter erfolgt, weist die AVB beim Kartenerwerb auf diesen Umstand sowie den Veranstalter hin. Das Vertragsverhältnis kommt diesfalls ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Kunden zustande. Die AGB werden diesfalls dem Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Kunden mit der Maßgabe zugrunde gelegt, dass an die Stelle der AVB der jeweilige Veranstalter tritt.

§ 2. Kartenerwerb
2.1.     Zutritt zu kostenpflichtigen Veranstaltungen wird nur über Vorweis einer gültigen Eintrittskarte (“Eintrittskarte”) gewährt. Eine Eintrittskarte ist gültig, wenn sie bezahlt und unversehrt ist. Nur der erste Vorweis einer Eintrittskarte berechtigt zum Zutritt. Kann keine gültige Eintrittskarte vorgewiesen werden, ist die AVB unabhängig von den Gründen für den Nichtvorweis (inkl. Verlust) berechtigt, den Zutritt zur Veranstaltung (ohne Erstattungsanspruch) zu verwehren. Die entwertete Eintrittskarte ist während der Veranstaltung mitzuführen; kann diese nicht vorgewiesen werden, ist die AVB unabhängig von den Gründen für den Nichtvorweis (inkl. Verlust) berechtigt, den Besucher (ohne Erstattungsanspruch) von der Veranstaltung wegzuweisen.

2.2.     Die AVB behält sich vor,

–           Eintrittskarten zu personalisieren und auf bestimmte Personen auszustellen; die Eintrittskarte berechtigt diesfalls ausschließlich die namentlich bestimmte Person zum Zutritt.

–           (unter Einhaltung der geltenden Gleichbehandlungsgesetze) Personen den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.

2.3.     Auf Ermäßigungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Voraussetzungen allfälliger Ermäßigungen sind bei Zutritt zur Veranstaltung über Verlangen der AVB nachzuweisen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, kann der Zutritt bei Nichtbezahlung des Unterschiedsbetrages zum Normalpreis (ohne Erstattungsanspruch) verweigert werden.

2.4.     Die AVB behalten sich vor, die Zutrittszeiten zu einer Veranstaltung zu begrenzen und einen Zutritt nach Beginn der Veranstaltung zu verwehren oder auf bestimmte Zeiten (z. B. Pausenzeiten) zu beschränken.

2.5.     Karten sind ohne Rücksicht auf den Grund des Erstattungsbegehrens des Käufers (allerdings unbeschadet Punkt 3.1. unten) nicht erstattungsfähig. Ein Widerrufsrecht besteht auch nicht bei Onlinekauf (vgl. § 18 Abs 1 Z 10 FAGG).

2.6.     Der Weiterverkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen der AVB mit Gewinnerzielungsabsicht ist verboten und führt zur Ungültigkeit der Eintrittskarte. Die AVB behält sich das Recht vor, die Anzahl der pro Käufer verkäuflichen Eintrittskarten zu beschränken.

§ 3. Absage, Abbruch & Änderung von Veranstaltungen
3.1.     Die AVB ist zur Absage oder zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt.

In nachstehenden Fällen ist die AVB zur Erstattung des Kartenpreises an den Käufer verpflichtet:

i.          Absage der Veranstaltung;

ii.        Abbruch der Veranstaltung nach weniger als einem Drittel der Veranstaltung.

Der Erstattungsanspruch verfällt 3 Monate nach dem Veranstaltungstermin. Weitergehende Ansprüche des Käufers (z. B. Spesen, Reise- und Nächtigungskosten oder dgl.) sind ausgeschlossen.

Bietet die AVB einen Ersatztermin an und nimmt der Käufer diesen Ersatztermin in Anspruch, verzichtet der Käufer auf den Erstattungsanspruch gegenüber der AVB.

3.2.     Die AVB behält sich vor, Veranstaltungen in jeglicher Hinsicht zu ändern. Geringfügige Änderungen (inklusive Besetzung, Detailprogramm, Ort, Zeit und Dauer der Veranstaltung) begründen keinen Erstattungsanspruch des Käufers. Ankündigungen zur Besetzung sind keine Geschäftsgrundlage des Kartenerwerbs. Wird das Programm einer Veranstaltung grundlegend geändert, ist der Käufer zur Erstattung des Kartenpreises gegen Rückgabe der Eintrittskarte berechtigt. Nimmt der Käufer die geänderte Veranstaltung in Anspruch, verzichtet er auf den Erstattungsanspruch.

3.3.     Freiluft-Veranstaltungen können bei jeder Witterung stattfinden. Der Besucher ist – unter Einhaltung der Hausordnung (z. B. Verbot von Regenschirmen) – selbst für witterungsadäquate Bekleidung (inkl. Regenschutz) verantwortlich.

§ 4. Hausordnung
4.1.     Für sämtliche Veranstaltungen gilt die Hausordnung der AVB, abrufbar unter [Link].

4.2.     Ergänzend gilt für Veranstaltungen Folgendes:

–           Minderjährige sind zu Veranstaltungen der AVB nur in Begleitung einer Aufsichtsperson zugelassen, soweit im Einzelfall für eine Veranstaltung nichts Abweichendes festgelegt ist.

–           Soweit die Eintrittskarte dem zutrittsberechtigten Besucher einen bestimmten Platz zuweist, ist der Besucher nicht zur Einnahme eines anderen Platzes berechtigt.

–           Film-, Bild- und Tonaufnahmen durch Besucher während der Veranstaltung sind nicht gestattet. Bei Zuwiderhandeln sind die Film-, Bild- und Tonaufnahmen zu löschen. Der Anfertigung und Veröffentlichung von Film-, Bild- und Tonaufnahmen von der Veranstaltung durch die AVB, auf welchen auch der Besucher abgebildet sein kann, stimmt der Besucher bereits vorab zu.

4.3.     Die AVB ist berechtigt, Personen bei Verstoß gegen die Hausordnung oder sonstige vertragliche Verpflichtungen (ohne Erstattungsanspruch des Käufers) den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von der Veranstaltung wegzuweisen.

4.4.     Sicherheitskontrollen und Anweisungen des AVB-Personals (insb. Einlasspersonal, Ordnungspersonal) ist Folge zu leisten.

§ 5. Haftung
5.1.     Die Haftung der AVB richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass die Haftung der AVB für Sachschäden auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt ist. Der Ersatz für entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.

5.2.     Es obliegt dem Besucher der Veranstaltung, sich seiner Gesundheit und möglicher Risiken bewusst zu sein. Es liegt in seiner Eigenverantwortung, vor der Teilnahme an der Veranstaltung zu prüfen, ob er anfällig für veranstaltungsbedingte Gesundheitsprobleme ist.

Der Besucher nimmt insbesondere zur Kenntnis:

–           Bei Veranstaltungen (insb. Konzerten) auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.

–           Bei Veranstaltungen können Lichttechnik und visuelle Effekte verwendet werden, die für einige Personen gesundheitliche Risiken darstellen können (z. B. Strobe-Effekte, schnelle Lichtwechsel, flackernde Lichter und intensive Lichtstrahlen). Solche Effekte können bei Personen mit Epilepsie, Fotosensibilität oder anderen lichtempfindlichen Gesundheitszuständen unerwünschte Reaktionen auslösen.

Der Besucher nimmt diese Gefahren in Kauf und ist für deren Vermeidung (z. B. durch Nichtteilnahme an der Veranstaltung, Gehörschutzmaßnahmen, Sonnenbrillen etc.) selbst verantwortlich. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt insoweit auf eigene Gefahr. Die AVB haftet (soweit gesetzlich zulässig) nicht für dennoch entstehende Gesundheitsschäden.

5.3.     Eine Haftung der AVB für die Qualität der Veranstaltung und der Darbietungen im Rahmen der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

5.4.     Die Mitnahme von Wertgegenständen erfolgt auf eigene Gefahr. Die AVB übernimmt für Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Wertgegenständen keine wie immer geartete Haftung.

§ 6. Rechtswahl & Gerichtsstand
6.1.     Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner int. Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts.

6.2.     Gerichtsstand ist bei Unternehmen und Verbrauchern, die bei Klagserhebung keinen Wohnsitz, ständigen Aufenthalt oder Beschäftigung in Österreich haben, das sachlich und örtliche zuständige Gericht für 3300 Amstetten.

(Stand: September 2023)

§ 1. Geltungsbereich
1.1.     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für jegliche Raumvermietung durch die AVB Kultur & Freizeit GmbH, FN 80480 d, Stadionstraße 12, 3300 Amstetten (“AVB”), als Vermieterin (die “Vermietung”), nicht aber für Veranstaltungen (à AGB Kartenvertrieb) oder die Nutzung von Freizeiteinrichtungen (à AGB Nutzung von Freizeiteinrichtungen).

1.2.     Von den AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Folgeverträgen sind die AGB auch dann (automatisch) Vertragsbestandteil, wenn sich die AVB nicht ausdrücklich darauf beruft.

1.3.     Die Anwendung allfälliger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausgeschlossen.

§ 2. Vertragsabschluss
2.1.     Sofern in Angeboten nicht ausdrücklich eine Bindungsdauer zugesichert wird, erfolgen Angebote freibleibend. Der Termin und die Konditionen für die Vermietung können nur durch Vertragsabschluss zugesichert werden. Die AVB ist berechtigt, bis zum Vertragsabschluss über die Räume, hinsichtlich der die Bestellung vorliegt, anderweitig zu disponieren, sodass die AVB vor Vertragsabschluss dem Kunden gegenüber (in Ermangelung einer ausdrücklichen Zusicherung) diesbezüglich keine vorvertraglichen oder außervertraglichen Verpflichtungen treffen.

2.2.     Der AVB steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Kunde bei der AVB offene Verbindlichkeiten trotz Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht fristgerecht bezahlt. Darüber hinaus kann die AVB (insbesondere dann) aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, wenn (1.) der Kunde gegen die AGB verstößt; (2.) der Kunde die erforderlichen behördlichen Genehmigungen nicht fristgerecht vorlegt oder die Behörde die Veranstaltung verbietet; (3.) die von Kunden geplante Veranstaltung den vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen oder dem Standard der AVB widerspricht, (4.) die von Kunden geplante Veranstaltung gegen rechtliche Bestimmungen verstößt und / oder eine Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist; (5.) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

2.3.     Der Kunde ist (ohne wichtigem Grund) nicht berechtigt, vom Mietvertrag einseitig zurückzutreten. Die AVB behält sich vor, für den Fall der Zustimmung zu einem Rücktritt vom Mietvertrag folgende Gebühr zu verrechnen bzw. von den geleisteten An- und Teilzahlungen einzubehalten:

i.          ab Vertragsabschluss:
20 % des vereinbarten Entgeltes zzgl. 20 % USt.

ii.        ab 30 Tage vor Vermietung:
50 % des vereinbarten Entgeltes zzgl. 20 % USt.

Die Gebühren unterliegen nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht und sind sofort fällig. Schadenersatzforderungen, die sich aus allfälligen Schäden, die durch den Vertragsrücktritt entstehen, ergeben, bleiben davon unberührt.

2.4.     Die in Punkt 2.3. angeführten Stornobedingungen gelten sinngemäß für einen teilweisen Rücktritt vom Vertrag und beziehen sich auf den Entgeltteil für die teilstornierte Vermietung. Soll der Rücktritt mehr als die Hälfte der ursprünglich angemieteten Flächen umfassen, ist die AVB berechtigt, insgesamt vom Vertrag zurückzutreten.

§ 3. Entgelt und Zahlungsbedingungen
3.1.     Das für die Raumvermietung vereinbarte Entgelt deckt neben der Raumvermietung auch die Beistellung eines AVB-Vertreter vor Ort, die Strom und Heizung / Kühlung bei üblichem Verbrauch, die Abfallentsorgungskosten bei üblicher Abfallmenge (Ausnahme: Schülerbälle) sowie die Endreinigung bei üblichem Verunreinigungsgrad ab. Sonstige Leistungen und Kosten, wie z.B. Mobiliar, Equipment, Licht- und Tontechnik sowie Personal für Abendkassa, Garderobe, Einlasskontrolle, Technik, Security und Reinigungsdienst (mit Ausnahme der Endreinigung) werden gesondert verrechnet. Kosten für verpflichtend beizuziehende Einsatzkräfte (z. B. Feuerwache, Rettungssanitäter) sind vom Kunden zusätzlich zu tragen.

3.2.     Sämtliche Entgelte werden zuzüglich Umsatzsteuer (USt.) in Rechnung gestellt.

3.3.     Das Entgelt ist in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung wie folgt, jeweils binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung durch die AVB zu leisten:

i.          Anzahlung bei Vertragsabschluss: 20 %

ii.        nach Ende der Vermietung: 80 %

3.4.     Eine Aufrechnung durch den Kunden gegen Forderungen der AVB ist ausgeschlossen.

§ 4. Art und Dauer der Vermietung
4.1.     Gegenstand des Mietvertrages sind ausschließlich jene Räume samt Inventargegenständen, welche im Einzelvertrag ausdrücklich angeführt sind. Beginn und Dauer der Vermietung werden im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt.

4.2.     Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu dem im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Zweck. Bei zweckwidriger Nutzung hat der Kunde eine Konventionalstrafe in Höhe von 100 % des Netto-Mietentgelts zu leisten; die Konventionalstrafe lässt weitergehende Ansprüche der AVB unberührt und unterliegt bei beidseitig unternehmensbezogenen Mietverträgen nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.

4.3.     Der Kunde beachtet die für die Pölz-Halle und das Schloss Ulmerfeld gültigen Exklusivrechte von Catering-Unternehmen.

4.4.     Eine vor Beginn der Vermietung geplante Inanspruchnahme (z. B. zur Vorbereitung) von Räumen kann nur im Vorab-Einvernehmen mit der AVB erfolgen.

4.5.     Eine, auch nur teilweise, Untervermietung oder Vertragsweitergabe durch den Kunden ist ausgeschlossen.

4.6.     Der Kunde hat der AVB einen Verantwortlichen namhaft zu machen, der der AVB während der Vermietung als Kontaktperson zur Verfügung steht, durchgehend vor Ort anwesend und jederzeit erreichbar ist.

4.7.     Der Mieter hat offensichtliche und ihm bei der Übergabe erkennbare Mängel der Räume unverzüglich schriftlich zu rügen. Sofern der Kunde bei Übernahme der Räume keine Mängel rügt, gelten die Räume als mangelfrei übernommen, sodass nachträgliche Reklamationen keine Berücksichtigung finden können.

4.8.     Die AVB ist berechtigt, die vom Veranstalter nicht gemieteten Räume auch während der Vermietungsdauer anderweitig zu vermieten, sofern die Nutzung der vom Kunden gemieteten Räu­me durch den Kunden (unter Zugrundelegung des Zweitmietvertrages, nicht aber des tatsächlichen Verhaltens des Zweitkunden) nicht beeinträchtigt wird.

4.9.     Der Kunde hat die zur Verfügung gestellten Räume samt Inventar widmungsgemäß, fachmännisch und mit größter Sorgfalt zu behandeln. Nach Ende der Vermietungsdauer sind die Räume samt Inventar in den übernommenen Zustand zurückzusetzen und besenrein zu übergeben. Eingebrachte Fahrnisse, unabhängig davon, in wessen Eigentum sie stehen, hat der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr zu entfernen. Sämtliche (auch erlaubte) Änderungen bzw. Ergänzungen der Räume sind auf eigene Kosten und Gefahr durch den Kunden zu entfernen und in den vorherigen Zustand zu bringen. Die Rückstellung im vereinbarten Zustand hat (in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung) vor Ablauf der Vermietungsdauer zu erfolgen.

§ 5. Verantwortung des Kunden als Veranstalter
5.1.     Veranstalter allfälliger im Rahmen der Raummiete durchgeführter Veranstaltungen ist ausschließlich der Kunde.

5.2.     Der Kunde hat rechtzeitig alle erforderlichen Bewilligungen und Genehmigungen für die Veranstaltung (inkl. AKM) auf seine Kosten zu erwirken und der AVB vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Der Kunde hat insbesondere sämtliche öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (einschließlich NÖ Veranstaltungsgesetz, Jugendschutz, Nichtraucherschutz etc.) sowie behördliche Auflagen auf eigene Kosten vollständig und nachweislich zu erfüllen. Sämtliche Anmeldungs-, Anzeige- und Antragsobliegenheiten gegenüber der Veranstaltungsbehörde treffen somit den Kunden. Der Bescheid der zuständigen Veranstaltungsbehörde und sonstige Bescheide betreffend die jeweilige Veranstaltung bzw. einzelne Teile oder Programmpunkte der Veranstaltung sind im vollen Umfang umzusetzen. Der Kunde ist zur Einhaltung dieser Verpflichtungen auch gegenüber der AVB verpflichtet. Der Kunde hält die AVB hinsichtlich sämtlicher öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung (inkl. allfälliger Entrichtung von Abgaben und Gebühren) einschließlich Verwaltungsstrafen vollkommen schad- und klaglos.

5.3.     Der Kunde verpflichtet sich, die laut veranstaltungspolizeilicher Festlegung höchstzulässige Besucherzahl (abrufbar unter [Link]) nicht zu überschreiten.

5.4.     Der Kunde haftet alleine für seine Veranstaltung, einschließlich sämtlicher Vorbereitungsarbeiten, des Aufbaues, der Durchführung und des Abbaues und für alle (Folge-)Schäden, die er oder die von ihm beauftragten und beschäftigten Personen oder Besucher und Gäste seiner Veranstaltung, zu wessen Nachteil auch immer, verursachen. Der Kunde übernimmt für die Dauer der Vermietung (einschließlich Auf- und Abbau) sämtliche Verkehrssicherungspflichten. Der Kunde hat die AVB für alle wie immer gearteten Ansprüche, die durch Dritte im Zusammenhang mit der Vermietung geltend gemacht werden, schad- und klaglos halten, sofern sie von der AVB nicht zu vertreten sind.

5.5.     Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für alle Schäden am Gebäude, am Inventar, den Einrichtungsgegenständen, alle Reparaturkosten sowie für alle Schäden, die sich insbesondere aus einer sonstigen Missachtung der AGB oder der Hausordnung ergeben.

5.6.     Mehrere Kunden haften zur ungeteilten Hand.

5.7.     Eine obligatorische Veranstalter-Haftpflichtversicherung (Haftpflicht-, Sach- und Personenversicherung) wird automatisch über die AVB abgeschlossen und an den Kunden weiterverrechnet.

§ 6. Ticketing
6.1.     Sofern der Kunde die AVB mit dem Verkauf von Eintrittskarten-Verkäufen (“Ticketing”) beauftragt, erfolgt der Verkauf durch die AVB als Vermittler im Namen und auf Rechnung des Kunden.

6.2.     Für vermittelte Eintrittskarten verrechnet die AVB (in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung) eine Gebühr von 12 % der Netto-Verkaufserlöse zzgl. USt. Die Gebühr wird vom Verkaufserlös einbehalten. Der verbleibende Erlös wird an den Kunden abgeführt.

§ 7. Hausordnung
7.1.     Für sämtliche Vermietungen gilt die jeweilige Hausordnung der AVB, abrufbar unter [Link].

7.2.     Der Kunde ist verpflichtet, die Hausordnung seiner vertraglichen Beziehung zu Dritten zu Grunde zu legen und sonstigen Besuchern zur Kenntnis zu bringen. Die Hausordnung ist den Besuchern gut einsehbar zugänglich zu machen.

7.3.     Die AVB ist berechtigt, Personen (den Kunden sowie Veranstaltungsbesucher) bei Verstoß gegen die Hausordnung oder sonstige vertragliche Verpflichtungen (ohne Erstattungsanspruch des Kunden) den Zutritt zu den vermieteten Räumen zu verwehren oder von den Räumen wegzuweisen.

7.4.     Anweisungen des AVB-Personals ist (auch während der Vermietungsdauer) Folge zu leisten.

§ 8. Haftung
8.1.     Die Haftung der AVB bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass die Haftung der AVB für Sachschäden auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt ist. Der Ersatz für entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.

8.2.     Die technischen Anlagen der AVB entsprechen dem Stand der Technik und werden regelmäßig und fachgerecht gewartet. Im Übrigen hat der Kunde sich selbständig vor Vertragsabschluss von der Eignung der zu mietenden Räume für seine Zwecke der Anmietung zu überzeugen und diese nach eigenem Ermessen zu prüfen; die AVB tritt für eine bestimmte Verwendbarkeit oder Ertragskraft der Räume keine wie immer geartete Gewährleistung oder Haftung. Der Kunde trägt das Risiko, dass die Räume aus Gründen höherer Gewalt oder des Zufalls nicht für die von ihm vorgesehenen Zwecke genützt werden können. Entgeltminderungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

8.3.     Die AVB übernimmt im Rahmen der Vermietung keine wie immer gearteten Verwahrungspflichten. Für mitgebrachte Gegenstände trifft die AVB daher keine Haftung.

8.4.     Die AVB haftet für keine technische Gebrechen oder technische Versagen, auch nicht für technische Störungen sowie Unterbrechungen oder Störungen der Energie- oder Wasserversorgung. Entgeltminderungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

8.5.     Handelt es sich beim Kunden um ein Unternehmen, wird jegliche Haftung der AVB auf Fälle groben Verschuldens beschränkt. Aus Beweisgründen verjähren Schadenersatzansprüche binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens aber nach 1 Jahr. Die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.

§ 9. Rechtswahl & Gerichtsstand
9.1.     Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungs- und Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts.

9.2.     Gerichtsstand ist bei Unternehmen und Verbrauchern, die bei Klagserhebung keinen Wohnsitz, ständigen Aufenthalt oder Beschäftigung in Österreich haben, das sachlich und örtliche zuständige Gericht für 3300 Amstetten.


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